NEUE ZUSCHÜSSE FÜR EINBRUCHSCHUTZ

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Neue Zuschüsse für barrierefreies Wohnen und Einbruchschutz

Aktuell beschlossen: Neue KfW-Förderung

Foto: Lifta

Ab sofort können private Eigenheimbesitzer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen. Die wichtigsten Informationen zu den neuen Zuschüssen finden Sie hier.

Das Bundesinnenministerium (BMI) stellt für die Zuschüsse bei der Barrierereduzierung insgesamt 75 Millionen Euro für 2019 zur Verfügung, die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz werden von 50 auf 65 Millionen Euro erhöht.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

  1. Wo kann ich die Zuschüsse beantragen?
  2. Das KfW-Zuschussprogramm „Einbruchschutz“
  3. Das KfW-Zuschussprogramm „Barrierereduzierung“

Wo kann ich die Zuschüsse beantragen?

Sie können Ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben beim KfW-Zuschussportal beantragen und online stellen. Sie erfahren sofort, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und wie hoch Ihr Zuschuss ist. Außerdem erhalten Sie direkt ihre Förderzusage.

Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten! Es werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

Das KfW-Zuschussprogramm „Einbruchschutz“

Was wird gefördert?

Mehrfachverriegelungen und hochwertige Schließleisten bieten Einbrechern Widerstand.
Foto: Siegenia

Die KfW fördert u.a. den Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren oder Garagentoren sowie Einbruchsmeldeanlagen und Türspionen.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen. Konkret gilt der Zuschuss für Privatpersonen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzen oder ein solches erwerben und sanieren möchten. Auch Mieter sowie Privatpersonen, die Mitglieder in einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, sind förderberechtigt (Empfehlung für Mieter: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.)

Der Zuschuss wird nicht gewährt für Ferienhäuser und -wohnungen, gewerblich genutzte Flächen/Gebäude sowie Pflege- und Altenwohnheime.

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Bei Maßnahmen mit bis zu 1.000 Euro förderfähigen Investitionskosten übernimmt die KfW 20 % der Investitionskosten.
  • Bei darüber hinausgehenden förderfähigen Investitionskosten übernimmt die KfW 10% der Investitionskosten.
  • Bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden.
  • Es werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.

Das KfW-Zuschussprogramm „Barrierereduzierung“

Was wird gefördert?

Der Umbau zum barrierearmen Bad ist eine förderfähige Baumaßnahme.
Foto: Keuco

Die KfW fördert sowohl Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung als auch größere Projekte, wie einen Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“.

Beim Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum können die Kosten der barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen gefördert werden, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

Sie können auch verschiedene Maßnahmen miteinander kombinieren.

Geeignete Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind beispielsweise (Auswahl):

  • Anlage von barrierearmen Wegen und Plätzen sowie deren Überdachung
  • Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Schwellenabbau im Innenbereich, z.B. durch Verbreiterung von Türdurchgängen
  • Altersgerechter Badumbau
  • Einbau von altersgerechten Assistenzsystemen oder von Stütz- und Haltesystemen
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen (Mehrgenerationenwohnen)

Wer ist förderberechtigt?

Alle Privatpersonen, die Ihr Eigenheim umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen möchten.